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BGH, 13.02.1975 - 1 StR 678/74 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Steuerhehlerei - Rüge einer falschen Berechnung des Schwarzmarktendverbraucherpreises - Vorliegen eines besonders schweren Falles
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 678/74
Unter den Begriff des Handeltreibens fällt jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; sie umfaßt den Erwerb wie die Veräußerung und auch den Besitz als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung (BGHSt 25, 290).
- BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
In einem Fall, in dem der Senat die Wertberechnung beanstandet hat, war das Landgericht von einem "gerichtsbekannten" Schwarzmarktendverbraucherpreis von 1.000,- DM je Gramm Heroin ausgegangen und hatte diesen Preis auch für einen Stoff mit einer Konzentration von 18 bis 20 %o angewendet (BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74). - BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83
Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze - …
Er hat damit eine eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit entfaltet, mithin Handel getrieben im Sinne des § 11 Abs. 1 BtMG aF (vgl. BGHSt 25, 290 ; Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 -). - BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen beim …
Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75).
- BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75 Hier liegt ein eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten vor, das als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gewürdigt werden muß; der Erwerb und die Abgabe des Rauschgifts sind unselbständige zweckverbundene Teilakte des Handeltreibens (BGHSt 25, 290 [291]; Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 und vom 8. April 1975 - 1 StR 83/75).
- BGH, 25.04.1978 - 1 StR 72/78
Annahme eines fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz - …
Im Falle II 2 b der Urteilsgründe (verbotswidrige Einfuhr von Haschisch durch H. auf Veranlassung des Angeklagten) ist der Angeklagte ebenfalls allein eines Vergehens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig, weil sich schon das Bestimmen des H. zur Einfuhr als eigennütziges, auf Güterumsatz gerichtetes Verhalten und deshalb als unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Gesamtgeschehens darstellt (vgl. BGHSt 25, 385; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 und vom 9. November 1976 - 5 StR 623/76). - BGH, 13.02.1975 - 1 StR 679/74
Berufung des Dolmetschers auf den geleisteten Eid als wesentliche und …
Der Handelswert von Heroin ist falsch berechnet (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74 - in der Strafsache gegen William Hurst und Leroy Daniel). - LG Würzburg, 12.05.1978 - 6 KLs 119 Js 18286/77 Unter den umfassenden Begriff des Handeltreibens fällt nämlich jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit; wenn diese Tätigkeit den Erwerb, den Besitz als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung umfaßt (BGHSt 25, 290 ; BGH 1 StR 678/74 v. 13.2.1975), muß das Handeltreiben nach Auffassung der Strafkammer auch die eigennützige Abgabe zur Förderung des Handeltreibens umfassen.